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Wissenswertes

Ablauf

Nach einem Erstgespräch umfasst die probatorische Phase der Psychotherapie üblicherweise insgesamt bis zu vier probatorische Sitzungen. Diese Sitzungen dienen dazu, eine gründliche Diagnose zu stellen, die passende Therapieform zu bestimmen, die therapeutische Beziehung aufzubauen und die therapeutischen Ziele zu klären. Dabei wird gemeinsam bestimmt, ob die Chemie zwischen Patient und Therapeut stimmt und ob eine konstruktive Zusammenarbeit möglich ist.
In der Regel finden psychotherapeutische Sitzungen einmal pro Woche statt und dauern etwa 50 Minuten. Die Anzahl der Sitzungen kann jedoch je nach Bedarf und Vereinbarung zwischen Patient und Therapeut variieren. Einige Patienten benötigen möglicherweise eine längere oder intensivere Therapie, während andere nach einer kürzeren Behandlung erfolgreich abschließen können.
Der Therapiefortschritt wird regelmäßig überprüft und die Anzahl der Sitzungen kann entsprechend angepasst werden.  Kontinuität in der therapeutischen Arbeit ist dabei eine grundlegende Voraussetzung für einen erfolgreichen Therapieverlauf.

Kostenübernahme

Gesetzlich Versichert

Gemäß dem Psychotherapeutengesetz sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Psychotherapien bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu finanzieren. Die Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Anerkennung der Symptomatik als Krankheit gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Allerdings erstatten die gesetzlichen Krankenversicherungen nur sogenannte Richtlinientherapien, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist. Gegenwärtig zählen dazu die Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie, die Verhaltenstherapie und die systemische Therapie.
Als psychologische Psychotherapeuten mit Kassenzulassung rechnen wir die Kosten für gesetzlich versicherte Patienten über die Versicherungskarte ab, wodurch keine Zuzahlung erforderlich ist.

Privat Versichert

Für Versicherte privater Krankenkassen hängt die Kostenübernahme von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Während der fünf Probesitzungen können Sie sich erkundigen, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Psychotherapie übernimmt. Die Abrechnung erfolgt über eine Rechnung, wobei der Honorarsatz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt wird. Die Erstattung der Kosten variiert je nach Versicherungstarif und kann entweder vollständig oder teilweise erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer abzusetzen.

Beihilfe

Die Kostenübernahme für Psychotherapie durch Beihilfe hängt von den spezifischen Richtlinien des jeweiligen Beihilfeträgers ab. Beihilfe ist in der Regel eine staatliche Leistung, die bestimmten Berufsgruppen gewährt wird, wie beispielsweise Beamten und deren Familienangehörigen. Die genauen Bestimmungen zur Kostenübernahme für Psychotherapie können von Bundesland zu Bundesland und je nach individuellem Beihilfeträger variieren.

 

Im Allgemeinen wird jedoch Psychotherapie in der Regel von der Beihilfe übernommen, sofern sie medizinisch notwendig ist und von einem approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird. Es ist jedoch üblich, dass vor Beginn der Psychotherapie eine Genehmigung durch den Beihilfeträger eingeholt werden muss. Diese Genehmigung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter die Diagnose des Patienten, die Art der Therapie und die Dauer der Behandlung.

 

Es ist ratsam, sich direkt an den zuständigen Beihilfeträger zu wenden, um genaue Informationen über die Kostenübernahme für Psychotherapie zu erhalten. Dort können Sie auch erfahren, welche Formulare ausgefüllt werden müssen und welche spezifischen Anforderungen für die Genehmigung der Psychotherapie gelten.

Heilfürsorge

Die Kostenübernahme für Psychotherapie durch die Heilfürsorge hängt von den Richtlinien des jeweiligen Trägers der Heilfürsorge ab. Heilfürsorgeleistungen werden üblicherweise bestimmten Personengruppen gewährt, wie beispielsweise Polizisten, Feuerwehrleuten, Soldaten oder Mitarbeitern anderer staatlicher Einrichtungen.

Selbstzahler

Als Selbstzahler richtet sich die Honorarvereinbarung nach der GOP und wird individuell mit Ihnen getroffen.

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